Disclaimer
Die von der Particula GmbH („Particula“) auf der Plattform oder dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Analysen in Bezug auf Kryptowerte, Krypto-Token und sonstige digitale Vermögenswerte („Digital-Assets“) werden ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung gestellt und dienen diesen allein zu Informationszwecken. Die bereitgestellten Informationen und Analysen stellen kein Rating im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. a) der Verordnung EG/1060/2009 („Rating-VO“) dar. Ein Bonitätsurteil im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. a) der Rating-VO dergestalt, dass die Kreditwürdigkeit des Emittenten beurteilt wird, ist gerade nicht Gegenstand der Analyse. Die Informationen und Analysen sind zudem auch nicht als eine persönliche Empfehlung, ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der genannten Digital Assets zu verstehen.
Verantwortlichkeiten
Die Analysen werden von den bei Particula angestellten oder von Particula beauftragten Rechercheanalysten erstellt. Die Analysen werden unabhängig erstellt. Es ist möglich, dass Teile der Analysen dem Emittenten vor der Veröffentlichung zu Informationszwecken ausgehändigt wurden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Analyse.
Organisatorische Vorkehrungen
Particula hat soweit erforderlich interne organisatorische und regulative Vorkehrungen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Erstellung und Verteilung der Analysen zu vermeiden oder entsprechend offenzulegen. Alle Personen, die an der Erstellung der Analysen beteiligt sind, unterliegen den internen Compliance-Vorschriften. Kein Teil der Vergütung des Rechercheanalysten dient direkt oder indirekt zur Incentivierung des Rechercheanalysten bei der Erstellung der Analysen. Für den Fall, dass ein Rechercheanalyst oder eine nahestehende Person in einen Interessenkonflikt gerät, ist der Rechercheanalyst von der Berichterstattung über den Emittenten oder das Digital Asset ausgeschlossen.
Informationen bezüglich der Bewertungsmethoden/Aktualisierung
Die Bewertung der Digital Assets erfolgt anhand einer Rating-Logik (Bewertungsmethoden) und der Zuweisung von bestimmten Score-Werten auf Grundlage der vom jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen zu den jeweiligen Digital Assets. Außerdem stützen sich die Analysen auf öffentlich zugängliche Quellen (wie Register, Handelsplattformen, die einschlägige Tagespresse), die als zuverlässig erachtet werden. Particula prüft die Informationen auf Plausibilität, aber nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ist für den Inhalt der bereitgestellten Informationen auch nicht verantwortlich.
Folgende Rating-Logik und Score-Werte werden verwendet:
- Compliance:
Die Kategorie „Compliance“ bewertet die rechtliche und regulatorische Integrität der digitalen Vermögenswerte und ihrer Emittenten. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen, die Rechtsprechung und die strategischen Kooperationen des Emittenten untersucht. Wichtige Rechtsdokumente und Rechte von Token-Inhabern werden auf Klarheit geprüft. Das System stellt sicher, dass der Emittent über die erforderlichen behördlichen Lizenzen verfügt, sorgt für Transparenz und befolgt strenge KYC/AML-Prozesse. Unser Bewertungsrahmen bietet eine sichere und transparente Anlagelandschaft und bestätigt, dass der digitale Vermögenswert den etablierten rechtlichen Standards entspricht. - Economics:
Die Kategorie „Economics“ bewertet die finanzielle Struktur und das wirtschaftliche Design eines digitalen Vermögenswerts und seines Basiswerts. Es untersucht die Token-Verteilung und hinterfragt das Design des Tokens sowie alle Mechanismen, die seinen Wert beeinflussen. Wir bewerten die langfristige Rentabilität des Vermögens, die Ertragsstrategien und die Einlösbarkeit des Tokens. Darüber hinaus befasst sich die Kategorie mit der Marktdynamik, einschließlich Marktkapitalisierung, Liquidität und Maßnahmen zur Stabilisierung des Token-Preises. Wir prüfen auch die Finanzierungsmethoden von Unternehmen und etwaige Token-Beschränkungen, um ein robustes und nachhaltiges Wirtschaftsmodell für Investoren sicherzustellen. - Environmental Impact:
Die Kategorie „Environmental Impact“ bewertet den ökologischen Fußabdruck eines digitalen Vermögenswerts und der damit verbundenen Basiswerte. Es prüft die Überprüfung durch Dritte, die Klarheit der Governance und die Risikomanagementstrategien. Die Kategorie bewertet auch die Überwachung, die Berichtshäufigkeit und die langfristige Widerstandsfähigkeit des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Der Schwerpunkt liegt auf der Skalierbarkeit des Vermögenswerts und seinen umfassenderen ökologischen und sozialen Vorteilen. Darüber hinaus quantifizieren wir die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch der Blockchain, um die CO2-Neutralität zu bewerten und sicherzustellen, dass digitale Assets die ökologische Nachhaltigkeit fördern. - Technology:
Die Kategorie „Technology“ bewertet die technische Robustheit und Sicherheit eines digitalen Assets und seines zugrunde liegenden Assets. Sie bewertet die Gründlichkeit von Smart-Contract-Audits und die laufenden Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus werden in der Kategorie Token-Funktionalitäten wie Ungültigmachungs- und Übertragungsberechtigungen sowie deren technische und rechtliche Verknüpfung mit dem zugrunde liegenden Vermögenswert untersucht. Wir bewerten auch die Einhaltung anerkannter Standards durch den Token, prüfen die bereitgestellten Verwahrungslösungen und stellen sicher, dass der Vermögenswert über solide Notfallwiederherstellungs- und Geschäftskontinuitätspläne verfügt. Diese Bewertung stellt sicher, dass die digitalen Assets auf einer sicheren und technisch soliden Grundlage basieren und den Stakeholdern Zuverlässigkeit bieten. - Transparency:
Die Kategorie „Transparency“ ist von zentraler Bedeutung, um die Bedeutung klarer, umfassender und zugänglicher Informationen über das digitale Asset und die damit verbundenen zugrunde liegenden Informationen hervorzuheben. Unser Fokus liegt darauf, sicherzustellen, dass Stakeholder umfassenden Zugang zu wesentlichen Details über das emittierende Unternehmen und die von ihm angebotenen Token haben. Durch die Bewertung des Online-Auftritts des Unternehmens, wichtiger Dokumente und technischer Besonderheiten soll in dieser Kategorie Vertrauen geschaffen werden. Unser übergeordnetes Ziel ist es, Anlegern und Teilnehmern ein ganzheitliches Verständnis zu vermitteln, eine fundierte Entscheidungsfindung zu fördern und die Glaubwürdigkeit von Emittenten und Vermögenswerten in der digitalen Landschaft zu stärken.
Die Entscheidung über die Wahl der in den Analysen bewerteten Digital Assets wurde ausschließlich von Particula getroffen. Die Meinungen und Einschätzungen in den Analysen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es liegt im Ermessen von Particula, ob und wann sie eine Aktualisierung der Analyse veröffentlicht.
Risikohinweise
Es wird auf folgende Risiken in Bezug auf Digital Assets hingewiesen:
• Digital Assets sind immer spekulativ und beinhalten das Risiko des Totalverlustes.
• Dies gilt insbesondere in Bezug auf Digital Assets von Emittenten, die nicht etabliert sind und/oder klein sind und keinen etablierten Geschäftsbetrieb und Firmenvermögen haben.
• Digital Assets unterliegen erheblichen Kursschwankungen. Im Vergleich zu sonstigen Finanzinstrumenten gilt dies umso mehr für Digital Assets, da diese regelmäßig nur eine geringe Liquidität (Marktbreite) aufweisen. Die auf einem Marktplatz veröffentlichten Kurse beruhen in Bezug auf Digital Assets oftmals nicht auf tatsächlichem Handel, sondern auf den vom Makler gestellten Preisen. Ein Verkauf zu einem angemessenen Preis kann dabei nur schwer oder gar nicht erreicht werden. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Manipulation.
• Der Verlust von Digital Assets ist nicht durch Einlagensicherungssysteme oder Anlegerschutzeinrichtungen geschützt
Zuständige Aufsichtsbehörde
Particula ist bei der der BaFin registriert – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt a.M.
Besondere Anmerkungen für Empfänger außerhalb Deutschlands
Die Analysen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verbreitung der Informationen in andere Staaten, insbesondere in die USA, Kanada, Australien und Japan, kann durch die in diesem Staat geltenden Gesetze eingeschränkt oder verboten sein.
Sonstiges
Soweit gemäß Art. 4 Abs. 1 der Delegierten Verordnung EU/958/2016 weitere Informationen zu den Analysen erforderlich sind, sind diese in den Analysen selbst angegeben.
Interessenkonflikte
Gemäß § 85 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) muss eine Analyse auf mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem analysierten Unternehmen hinweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere in den von Art. 6 Abs. 1 der Delegierten Verordnung EU/958/2016 genannten Fällen vermutet (z.B. erhebliche Anteile an dem bewerteten Unternehmen/der Emittentin, Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Bezug auf das bewertete Unternehmen/die Emittentin, Mitwirkung an der Emission, Vereinbarung über die Erstellung der Analyse).
Für den Fall, dass Interessenkonflikte vorliegen, wird Particula diese in der bereitgestellten Analyse selbst offenlegen. Mögliche Interessenkonflikte begrenzen sich dabei regelmäßig auf den Fall, dass zwischen Particula und dem Unternehmen/der Emittentin eine Vereinbarung zur Erstellung einer Analyse besteht. Die Analyse wird in diesem Fall deutlich als sogenannte „beauftrage Analyse“ gekennzeichnet sein.